Die aktuelle Waldbrandwarnstufe:
Bei erhöhter Waldbrandgefahr beachten Sie bitte folgende Hinweise:
- Melden Sie Waldbrände sofort an die Feuerwehr unter Tel. 112.
- In den Wäldern gilt Rauchverbot vom 1. März bis 31. Oktober.
- Werfen Sie beim Auto- oder Bahnfahren keine Zigarettenkippen aus dem Fenster.
- Machen Sie im Wald oder in Waldnähe (bis 100 m) kein offenes Feuer.
- Lassen Sie keine Glasflaschen oder Glasscherben im Wald liegen (Brennglaseffekt).
- Parken Sie Ihren PKW nicht auf trockenem Gras, da es sich am heißen Katalysator entzünden kann.
- Parken Sie stets so, dass Betriebs-, Rettungs- und Löschfahrzeuge nicht behindert werden.
- Seien Sie besonders vorsichtig in lichten, grasreichen Bergwäldern. Durch Föhneinfluss herrscht hier oft große Trockenheit. Die Waldbrandbekämpfung ist extrem schwierig. Die finanziellen Folgen für den Brandverusacher und die landeskulturellen Folgen für den Wald und für die Bevölkerung können enorm sein.
- Waldbesitzer sollten Reisig und Restholz bei Waldbrandgefahr nicht verbrennen, sondern abtransportieren, häckseln oder einen Witterungsumschwung abwarten.